Nach dem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand der Bürgermeisterin Margitta Decker stehen am 26.09.2021 gemeinsam mit der Wahl zum deutschen Bundestag auch Bürgermeisterwahlen in der Gemeinde Woltersdorf an. Die SPD Woltersdorf hat in ihrer Mitgliederversammlung Christian Stauch als Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters nominiert. Die offizielle Aufstellung wird voraussichtlich noch im Juni folgen.
Die SPD Woltersdorf zieht mit Christian Stauch als Kandidaten in den Bürgermeisterwahlkampf. Die Mitglieder hatten sich in einer Mitgliederversammlung einstimmig für den erfahrenen Volkswirt ausgesprochen. Gemeinsam mit seiner Frau hat er auch nach seiner Jugend einen Platz in unserer Gemeinde gefunden und engagiert sich hier im Ort. Unter anderem organisiert er gemeinsam mit dem Woltersdorfer Verschönerungsverein – in dem er auch Mitglied ist - seit einigen Jahren das Gedenken anlässlich des Volkstrauertages.
Christian Stauch arbeitet seit April 2017 an der Seite von Rolf Lindemann als Persönlicher Referent des Landrates des Landkreises Oder-Spree. In dieser Funktion hatte er in den letzten Jahren mit der Tesla-Ansiedlung, der Afrikanischen Schweinepest, der Bewältigung der Corona-Pandemie, dem Waldbrand in Brieskow-Finkenheerd und vielen anderen Herausforderungen zu tun. Als Ombudsmann ist Christian Stauch ebenfalls eine Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger in ganz unterschiedlichen und individuellen Angelegenheiten.
Als Vorsitzender der SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung kennt er die aktuellen kommunalpolitischen Themen und weiß diese mit seiner Menschlichkeit und seiner tiefen Verbundenheit zum Ort auch anzugehen.
Der Rückzug von Margitta Decker kam für alle wie bereits beim vorzeitigen Ruhestand von Dr. Rainer Vogel im Jahr 2015 überraschend. Nachdem die Gemeindevertretung dem Antrag der Bürgermeisterin auf vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand zugestimmt und der Termin der Wahl am 26.09.2021; mögliche Stichwahl am 10.10.2021 bestätigt hurde, steht auch fest, dass der neue Bürgermeister bzw. die neue Bürgermeisterin das Amt Ende Februar 2022/ Anfang März 2022 antreten wird.
Hinweis: Der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit eines späteren Amtsantrittes vor. Dies kann bspw. gewährleisten, dass Arbeitnehmende den Übergang zur neuen Aufgabe auch einhalten können. In anderen Fällen – wie auch hier – soll vermieden werden, dass Wahlen gleichzeitig stattfinden können. Dadurch werden u.a. Kosten vermieden. Der oder die neue Amtsinhaber/in erhält im Zeitraum zwischen der Wahl und dem Amtsantritt keine Bezüge.